Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BEV-Sachverständigen und Bildungsbetrieb GmbH

Ferdinand-Porsche-Straße 19, 51149 Köln


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der BEV Sachverständigen und Bildungsbetrieb GmbH (nachfolgend „BEV GmbH“) mit ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie durch die BEV GmbH schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Leistungen der BEV GmbH

(1) Die BEV GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Erstellung von Kfz-Gutachten (Unfallgutachten, Wertgutachten etc.)
  • Technische Bewertungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten
  • Durchführung von Fachseminaren und Schulungen, insbesondere:
  • Hochvolt-Schulungen (S1, S2 nach DGUV)
  • Modulschulungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Beratungs- und Begutachtungsleistungen für Gerichte, Versicherungen und
    Unternehmen
    (2) Der Umfang der konkreten Leistung ergibt sich aus dem Einzelauftrag bzw.
    dem jeweiligen Schulungsangebot.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung durch die BEV GmbH,
  • Unterzeichnung eines schriftlichen Schulungs- oder Gutachtenauftrags, oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch die BEV GmbH.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten
Preisen bzw. der gültigen Preisliste der BEV GmbH.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die
Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Rücktritts- und Stornobedingungen

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich möglich, muss jedoch schriftlich
erfolgen.

(2) Bei Schulungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der
    Teilnahmegebühr

(3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich.

(4) Für Auftragsgutachten kann ein Rücktritt nur bis zur tatsächlichen
Leistungserbringung erfolgen. Danach ist das volle Honorar zu zahlen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß
und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Bei Fahrzeugbewertungen ist der Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen.

§ 7 Haftung

(1) Die BEV GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht und Schutz geistigen Eigentums

(1) Alle durch die BEV GmbH erstellten Gutachten, Schulungsunterlagen,
Präsentationen, Skripte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich
geschützt.
(2) Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der BEV GmbH
weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder
kommerziell genutzt werden.

(3) Dies gilt insbesondere auch für digitale Inhalte und Online-
Schulungsmaterialien.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.

(2) Die BEV GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Schulungsorganisation und gesetzlichen
Dokumentationspflichten.

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 10 Mitgliedschaften

Die BEV GmbH ist ordentliches Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e. V. (DGuSV) und verpflichtet sich zur Einhaltung der dort festgelegten Standes- und Fachgrundsätze.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der BEV GmbH in 51149 Köln.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.